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Frühe Hilfen – Familienhilfe im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes nach §§ 27/31 SGB VIIIDieses spezialisierte Angebot der Familienhilfe richtet sich an Familien, in denen ein Säugling erwartet wird oder geboren ist. Das Ziel ist Prävention im Sinne des Kindeswohls. Damit sind die Bedürfnisse des Säuglings oder des Kleinkindes auf Pflege, Schutz, Sicherheit und Geborgenheit, altersgemäße Ernährung, Gesundheitsvorsorge und sachgemäße Versorgung bei Krankheiten, die Bedürfnisse auf emotionale Zuwendung, Ansprache, Bindung und Individualität angesprochen. Wir fördern Wissen, Verständnis und Einfühlungsvermögen der Eltern oder des allein erziehenden Elternteils im Hinblick auf die Bedürfnisse ihres Kindes und seine seelisch-körperliche Entwicklung. Wir leisten pädagogische und praktische Hilfe bei psychischen Krisen. Dabei orientieren wir uns an dem Konzept der Hilfe zur Selbsthilfe, die sich an den individuellen Ressourcen der Sorgeberechtigten orientiert. Aufgaben und Ziele des Angebotes sind:
Frühe Hilfen bei KindeswohlgefährdungenEin wichtiges Ziel unseres Angebotes ist die frühe Hilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls. Dabei beobachten und beurteilen wir auf der Grundlage der aktuellen fachlichen Standards, ob die Sorgeberechtigten in der Lage sind, die Risikofaktoren für das Kind zu erkennen und an der Entwicklung ausreichender physiologischer und sozialer Schutzfaktoren mitzuwirken. Der Hilfeprozess der Beratung, Förderung und emotionalen Unterstützung wird so mit einem Prozess der Klärung verbunden, der in Absprache mit dem Jugendamt stattfindet. Die Eltern werden darüber aufgeklärt, wann das Wohl ihres Kindes gefährdet ist. Dafür werden Indikatoren benannt, und Konsequenzen deutlich gemacht. Die konkreten familiären und sozialen Bedingungen und die Ressourcen der Mutter beziehungsweise der Eltern sind in diesem Klärungsprozess der Maßstab. Wir unterstützen die Entwicklung einer sozialraumorientierten Fachkooperation und Vernetzung der Dienste und Träger, die für den Kinderschutz sowie die Pflege und Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern tätig sind. Dafür nutzen wir bereits bewährte Kooperationsnetzwerke. Dieses Angebot wird in einer internen Fachgruppe qualitativ weiterentwickelt. Hier finden ein fundierter fachlicher Austausch sowie regelmäßige Fortbildungen mit externen Beratern statt.
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weitere Infos:auf dieser Seite: Frühe Hilfen bei Kindeswohlgefährdungen ergänzende Informationen: Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe ![]() |
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