Unsere Unterstützungsangebote für Familien, Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung

Geburt und Familie e.V. bietet ein breites Spektrum an sozialpädagogischen Hilfemaßnahmen, die auf die vielfältigen Bedürfnisse von Familien, Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung zugeschnitten sind. Unser Ziel ist es, in belastenden Lebenssituationen stabile Rahmenbedingungen zu schaffen, Selbstständigkeit zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen.

Unser engagiertes Team arbeitet mit einem hohen Maß an Empathie, Fachlichkeit und Flexibilität, um individuell passende Unterstützungen zu bieten. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern, Fachstellen und weiteren Institutionen.

§ 27/31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe.

Dabei bringen wir von Geburt und Familie e.V. besondere Expertise in den Frühen Hilfen mit – also bei der frühzeitigen und präventiven Unterstützung von Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren.

Ziel
Stabilisierung und Stärkung familiärer Strukturen zur Sicherung des Kindeswohls. Die Familienhilfe richtet sich an Familien in herausfordernden Lebenslagen. Ziel ist es, das Familiensystem als Ganzes zu stärken, Belastungen zu reduzieren und eine positive Entwicklung der Kinder sicherzustellen. Dabei steht die Förderung von Ressourcen und die Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen im Fokus.
Nutzen

Konkrete Entlastung im Alltag und nachhaltige Verbesserung des Familienlebens. Durch individuelle Begleitung erfahren Familien unmittelbare Unterstützung, z. B. durch Hilfe bei Erziehungsfragen, Krisenbewältigung oder Behördenkontakten. Die Eltern-Kind-Bindung wird gestärkt, Konflikte werden reduziert und langfristig kann mehr Selbstständigkeit entstehen.

Leistungen
  • Beratung und Unterstützung bei Erziehungsfragen und in Krisensituationen
  • Stärkung elterlicher Erziehungskompetenz und Entlastung im Alltag
  • Hilfe bei der Strukturierung des Familienlebens und beim Aufbau stabiler Routinen
  • Praktische Unterstützung z. B. bei finanziellen Angelegenheiten, der Wohnungssuche oder der Suche nach einem Kitaplatz
  • Begleitung bei Behördengängen und Hilfe bei bürokratischen Angelegenheiten
  • Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren
  • Vernetzung mit passenden Angeboten im Sozialraum und Koordination mit weiteren Fachstellen

§ 27/30 SGB VIII

Betreuungshilfe für Kinder und Jugendliche

Betreuungshelfer:innen unterstützen Kinder oder Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und fördern unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie ihre Verselbstständigung.

Ziel

Förderung der Verselbstständigung von Kindern und Jugendlichen durch individuelle Begleitung im Alltag. Ziel ist es, sie bei der Bewältigung von belastenden Lebenssituationen zu unterstützen, Orientierung zu geben und ihre Eigenverantwortung sowie Handlungskompetenz zu stärken.

Nutzen
Durch eine verlässliche Bezugsperson im Alltag werden soziale und emotionale Kompetenzen gestärkt, schulische und berufliche Perspektiven gefördert sowie die Teilhabe am sozialen Leben erleichtert. Kinder und Jugendliche erfahren Unterstützung in ihrer Entwicklung und können sich besser im schulischen, familiären und gesellschaftlichen Kontext integrieren.
Leistungen
  • Einzelbetreuung für Kinder und Jugendliche
  • Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen
  • Unterstützung bei schulischer (Re-) Integration, Schulabschluss oder dem Übergang in Ausbildung und Beruf
  • Hilfe im Umgang mit Behörden und bei bürokratischen Anforderungen
  • Vermittlung und Anbindung an therapeutische Angebote und weitere Beratungsstellen
  • Einbeziehung der Eltern und/oder des sozialen Umfelds in die Hilfeplanung und Begleitung
  • Förderung einer sinnvollen und strukturgebenden Freizeitgestaltung

§ 35 SGB VIII

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung erhalten Jugendliche, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen von jungen Menschen Rechnung tragen.

Ziel

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die in besonders belastenden Lebenssituationen stehen, z. B. aufgrund von familiären Konflikten, Schul- oder Ausbildungsabbrüchen, fehlender Alltagsstruktur oder psychosozialen Herausforderungen.

Ziel ist es, sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, Selbstständigkeit und sozialen Teilhabe zu fördern, um langfristig ein eigenverantwortliches Leben führen zu können. Die Hilfe ist besonders intensiv, individuell und lebensweltbezogen und orientiert sich eng an den Ressourcen und Zielen der jungen Menschen.

Nutzen

Durch die intensive 1:1-Begleitung erhalten Jugendliche verlässliche Unterstützung in akuten Krisen sowie im Aufbau einer stabilen Lebensperspektive. Sie entwickeln Schritt für Schritt Alltagskompetenzen, erfahren soziale Stabilisierung und werden dabei unterstützt, einen Zugang zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe zu finden. Die Maßnahme wirkt entlastend, strukturgebend und motivierend – auch in hochkomplexen Lebenslagen.

Leistungen
  • Individuelle Einzelbetreuung im Lebensumfeld des jungen Menschen
  • Aufbau tragfähiger Beziehungen und kontinuierliche Krisenbegleitung
  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Alltagsbewältigung (z. B. Wohnen, Ernährung, Selbstorganisation)
  • Hilfe bei Schul- und Ausbildungsintegration oder beruflicher Orientierung
  • Begleitung bei Behördengängen, Arztterminen oder in psychosozialen Unterstützungsprozessen
  • Förderung von Selbstwahrnehmung, Konfliktfähigkeit und sozialer Verantwortung
  • Einbezug des sozialen Umfelds und Sozialraums

§ 41 SGB VIII

Hilfe für junge Volljährige

Junge Menschen können auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres Unterstützung erhalten, wenn sie Schwierigkeiten haben, ihr Leben vollständig selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Diese Hilfe wird in der Regel bis zum 21. Lebensjahr gewährt, kann in begründeten Einzelfällen aber auch darüber hinaus fortgesetzt werden. Ziel ist eine eigenständige Lebensführung – etwa durch eine stabile Wohnsituation, den Beginn einer Ausbildung oder Arbeit, oder den Aufbau verlässlicher sozialer Beziehungen.

Ziel

Unterstützung bei der Verselbstständigung junger Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Hilfe richtet sich an junge Volljährige, die aufgrund persönlicher oder sozialer Herausforderungen noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu führen. Ziel ist es, sie auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten – etwa durch die Sicherung einer stabilen Wohnsituation, den Einstieg in Ausbildung oder Arbeit oder die Förderung tragfähiger sozialer Beziehungen.

Nutzen
Orientierung, Stabilität und konkrete Unterstützung beim Übergang in die Selbstständigkeit. Durch individuelle Begleitung erhalten junge Menschen Hilfe im Alltag, beim Umgang mit Behörden, bei der Entwicklung realistischer Lebensperspektiven und beim Aufbau eines verlässlichen sozialen Umfelds. So kann langfristig eine eigenständige Lebensführung ermöglicht werden.
Leistungen
  • Beratung und Begleitung bei der Lebensplanung und Alltagsbewältigung
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche und dem Erhalt einer stabilen Wohnsituation
  • Hilfe beim Einstieg in Ausbildung, Arbeit oder weiterführende Bildungsangebote
  • Förderung sozialer Kompetenzen und Unterstützung beim Aufbau tragfähiger Beziehungen
  • Hilfe im Umgang mit Behörden und bei der Klärung rechtlicher oder finanzieller Fragen
  • Stabilisierung der persönlichen Situation, z. B. bei psychischen Belastungen oder familiären Konflikten
  • Vernetzung mit weiteren Hilfsangeboten im Sozialraum

§ 18 SGB VIII

Begleiteter Umgang (BU)

Der Begleitete Umgang unterstützt Kinder und getrennt lebende Eltern dabei, Kontakt zueinander aufzubauen oder zu erhalten. Eine neutrale, pädagogisch geschulte Fachkraft begleitet die Treffen und unterstützt den Prozess, wobei das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. Ziel ist es, die Beziehung zu stärken, aufrechtzuerhalten bzw. wieder aufzunehmen und eine zukünftige eigenverantwortliche Umgangsgestaltung im Sinne des Kindes zu ermöglichen.

Ziel
Der begleitete Umgang dient der Ermöglichung und Sicherstellung von Kontakten zwischen Kindern und ihrem familiären Umfeld, wenn der regelmäßige Umgang aufgrund von Konflikten, Trennung oder belasteten Beziehungen erschwert ist. Ziel ist es, die Beziehung zu erhalten bzw. aufzubauen und kindgerechte Umgangskontakte zu ermöglichen. Ein begleitendes Ziel im gesamten Umgangsprozess ist die Verselbstständigung des Kontakts, der – soweit möglich – schrittweise vorbereitet und gefördert wird.
Nutzen
Kinder und Jugendliche haben ein gesetzlich verankertes Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen und ihrem familiären Umfeld. Der begleitete Umgang bietet einen geschützten Rahmen, in dem dieser Kontakt auch unter schwierigen Bedingungen stattfinden kann. So wird die emotionale Bindung gestärkt und das Wohl des Kindes gefördert.
Leistungen
  • Planung, Organisation und Moderation der Umgangskontakte in einem sicheren, kindgerechten Rahmen (z. B. neutrale Räume, Spielmaterial, fachliche Begleitung zur Unterstützung, Beobachtung und Deeskalation bei Bedarf)
  • Aufbau einer Vertrauensbasis zum Kind als Grundlage für gelingende Umgangskontakte
  • Entwicklungsangemessene Vorbereitung und Nachbereitung der Kontakte mit dem Kind, ggf. psychische Entlastung
  • Förderung einer positiven Eltern-Kind-Interaktion durch gemeinsame Aktivitäten und altersgerechte Anregungen
  • Regelmäßige Beratungsgespräche mit den Bezugspersonen sowie Vermittlung bei Konflikten
  • Reflexion und laufende fachliche Einschätzung der Umgangssituation und daraus abgeleitete Modifikation der Umgangskontakte
  • Unterstützung beim Übergang zu unbegleitetem Umgang

§ 90 SGB IX

Eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX ist es, behinderten Menschen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Ziel
Die Eingliederungshilfe gemäß SGB IX richtet sich an Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt werden. Ziel ist es, ihnen eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen und ihre gleichberechtigte Teilhabe zu fördern.

Dazu gehört unter anderem die Teilhabe an Bildung, Arbeit, sozialen Beziehungen, Freizeit, Mobilität und eine barrierefreie Alltagsbewältigung – orientiert am individuellen Bedarf und Entwicklungsstand.

Nutzen

Die Eingliederungshilfe schafft konkrete Unterstützung im Alltag und trägt zugleich dazu bei, langfristige Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Sie stärkt Kinder und Jugendliche darin, soziale Kontakte aufzubauen, Bildungschancen wahrzunehmen und Schritt für Schritt mehr Eigenständigkeit zu gewinnen. Auch die Familien werden entlastet und in ihrer Erziehungsaufgabe gestärkt.

Leistungen
  • Unterstützung bei Alltagsbewältigung und sozialer Integration
  • Begleitung in Schule, Ausbildung und Freizeit
  • Förderung von Sprachentwicklung und motorischen Fähigkeiten
  • Pflegerische Unterstützung bei Bedarf
  • Beratung und Entlastung der Eltern
  • Zusammenarbeit mit Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen Fachstellen

Unsere Haltung

Wir verstehen uns als verlässliche und professionelle Begleitung auf Augenhöhe für Familien, Kinder, Jugendliche und Menschen in herausfordernden Lebenslagen. Dabei sind uns Beziehungsarbeit, Partizipation und Transparenz zentrale Anliegen. Unsere Leistungen passen wir flexibel an die individuellen Lebensrealitäten an – mit Fachlichkeit, Herz und Blick fürs Ganze.

Deine Chance, etwas zu bewegen – werde Teil unseres Teams.

Bei Geburt und Familie e.V. findest Du eine sinnstiftende Arbeit mit viel Freiheit, echtem Gestaltungsspielraum und einem starken Team im Rücken. Wir suchen engagierte Menschen, die mit Herz, Kompetenz und offen für Vielfalt Berliner Familien unterstützen wollen. Neugierig geworden?

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