Ambulante Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

Ambulante Hilfe zur Erziehung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in akute Notsituationen geraten sind und an Familien, die sich in Krisensituationen befinden. Die Hilfen werden von erfahrenen sozialpädagogischen Fachkräften durchgeführt.

Die Zielstellungen der ambulanten Hilfen zur Erziehung sind:

  • Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz und -verantwortung.
  • Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen.
  • Hilfe zur Selbsthilfe durch Erschließung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen.

Leitgedanke unserer professionellen Arbeit ist die Wertschätzung der Person und die Achtung der Würde des Menschen. Unsere Unterstützung setzt an den konkreten Bedürfnissen und Interessen der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien an. Dabei berücksichtigen wir immer, dass die Kinder und Jugendlichen in ihren familiären und lebensweltlichen Bezügen vor Gefahren für ihr seelisches und körperliches Wohl geschützt und in ihrer Entwicklung zu selbständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert werden.

Unser Ansatz ist systemisch. Unsere Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ist eine zeitlich befristete und zielorientierte sozialpädagogische Intervention. Unsere Tätigkeit zielt auf das Aktivieren der familiären Ressourcen. Wir fördern die Einbindung und Vernetzung der Familie in ihr soziales Lebensumfeld.

Für die Feststellung, welche Hilfe im Einzelfall notwenig und geeignet ist, sind die Sozialarbeiterinnnen und Sozialarbeiter der sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter zuständig.