Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe nach § 53/54 SGB XII erhalten Personen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bzw. Personen mit Mehrfachbehinderung. Die Aufgabe von Eingliederungshilfe ist, eine Erweiterung der Behinderung zu verhüten, vorhandene Behinderung zu beseitigen oder sie zu mildern. Grundsätzlich soll Eingliederungshilfe dazu beitragen, den jungen Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Als Träger der Jugendhilfe richtet sich unser Leistungsangebot an Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung sowie an deren Familien und Angehörige. Die Hilfe soll dazu beitragen, den Kindern und Jugendlichen Wege zu einem selbst- bestimmten Leben zu eröffnen. Durch gezielte Förderung der körperlichen, geistigen, sozialen, emotionalen und kognitiven Fähigkeiten wollen wir mit den jungen Menschen eine höchstmögliche Selbständigkeit im Lebensalltag erreichen. Wir berücksichtigen dabei insbesondere den jeweiligen persönlichen Entwicklungsstand und orientieren uns an den individuellen Bedürfnissen der Hilfebedürftigen. Dabei unterstützen wir sie, Mut, Ausdauer und Selbstvertrauen zu entwickeln und ihre Chancen und Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und zur Verbesserung ihrer Lebenssituation nutzen zu lernen.

Unsere Aufmerksamkeit richtet sich auch an die Eltern der hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen. Wir leisten pädagogische und lebenspraktische Beratung sowie konkrete Hilfestellung zur Bewältigung der aktuellen Aufgaben und Probleme, die sich aus dem Leben mit einem behinderten Angehörigen ergeben. Damit werden die Eltern entlastet und es werden Freiräume eröffnet, die den Familienmitgliedern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

Einige spezifische Aufgabenschwerpunkte der Eingliederungshilfe sind:

  • Vermittlung der Einsicht in die Behinderung und ein bewusster Umgang mit den daraus resultierenden Erfordernissen;
  • Strukturierung des Alltags;
  • Training der Bewegung im öffentlichen Raum;
  • Förderung der Entwicklung alltagspraktischer Fähigkeiten;
  • Unterstützung bei der Regelung finanzieller Angelegenheiten;
  • Hilfe bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung medizinischer und rehabilitativer Maßnahmen;
  • Hilfe zum Erhalt der familiären Zusammenhänge und Vermeidung von Fremdunterbringung;
  • Unterstützung bei der Ablösung vom Elternhaus;
  • Hilfe bei der Herstellung und Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten;
  • Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz bzw. beim Einstieg in den Beruf;
  • Unterstützung bei Behördengängen, Arztbesuchen, Einkäufen.

Mit unserer Unterstützung wollen wir dazu beitragen, die Integration der jungen Menschen in alle Bereiche der Gesellschaft ständig zu verbessern. Unser Ziel ist die Verwirklichung eines selbstverständlichen Zusammenlebens behinderter und nicht behinderter Menschen.