Die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz liegt in der Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe. Sie ist für die Gewährung der Hilfen zur Erziehung zuständig.
Kinder, Jugendliche und/oder Personensorge-berechtigte können bei ihrem zuständigen Sozialpädagogischen Dienst im Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Der Sozialpädagogische Dienst stellt fest, ob eine Hilfe notwendig und geeignet ist. Er berät den Antragsteller über geeignete Hilfen und erstellt einen Hilfeplan. Die Ausführung einer Hilfe wird dann an einen freien Träger der Jugendhilfe übertragen.
Die sozialpädagogischen Dienste der bezirklichen Jugendämter von Berlin